Wir verfügen bereits seit 1996 über die Zertifizierung als WHG-Betrieb

Laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dürfen nur zertifizierte Fachbetriebe nach WHG bestimmte Arbeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ausführen. Betreiber solcher Anlagen verantworten zudem, dass nur entsprechend zertifizierte Betriebe für diese Tätigkeiten beauftragt werden. Zu diesen Arbeiten zählen das Errichten, Instandsetzen, innen Reinigen und Stilllegen von Anlagen.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Ihre Familie Molz


